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Mitmachen Strassenverkauf

Wer darf Surprise verkaufen?

Jede erwachsene Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die in prekären sozialen und finanziellen Verhältnissen lebt, kann Verkäuferin oder Verkäufer werden. Das bedeutet: wenn Sie arbeitslos sind, Sozialhilfe bzw. eine IV-Rente beziehen oder aus verschiedenen Gründen keinerlei staatliche Unterstützung erhalten, können Sie über den Verkauf des Strassenmagazin ein eigenes Einkommen erwirtschaften. Kommen Sie zu uns und klären Sie mit uns ab, ob Sie in Ihrem Kanton mit Ihrem Aufenthaltsstatus verkaufen dürfen und eine entsprechende Bewilligung erhalten.  

Wo kann ich mich melden?

Wir haben je ein Büro in Basel, Bern und Zürich. Dort können Sie sich telefonisch melden oder am besten persönlich vorbeikommen. Wir informieren und beraten Sie gerne. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.

Und was bietet mir Surprise sonst noch?

Bei Bedarf können Sie bei Surprise eine kurze Beratung erhalten. Wir ermitteln das Problem und leiten Sie an die geeignete Stelle weiter. Die Themen sind vielfältig: Finanzen, rechtliche Fragen, Umgang mit Behörden, Gesundheit, Wohnen, Arbeit. Surprise ist auf diese Themen spezialisiert und kann Ihnen kompetent weiterhelfen. 

Zudem können Sie in einem Team der Surprise Strassenfussball Liga mitspielen oder im Surprise Strassenchor mitsingen. Das macht Spass, hält fit und drückt nicht aufs Portemonnaie.