Testamentspenden

Legate und Erbschaften

Viele Menschen hegen den Wunsch, über ihr Leben hinaus Gutes zu bewirken. Aus diesem Grund berücksichtigen sie gemeinnützige Organisationen in ihrem Testament. Auch den Verein Surprise können Sie als begünstigte Organisation in ihrem Testament aufführen und sich so nachhaltig gegen Armut und Ausgrenzung in unserem Land einsetzen.

So gehen Sie vor:

  • Erstellen Sie eine kostenlose Testament-Vorlage
  • Schreiben Sie das Testament von Hand ab und unterzeichnen dieses mit Ortsangabe und Datum. Beachten Sie dabei die Formvorschriften.
  • Hinterlegen Sie das Testament an einem sicheren Ort, etwa bei der Wohnsitzgemeinde oder einem Notariat.

Ihre Werte: heute und in Zukunft

Durch das Verfassen eines Testamentes bestimmen Sie selbst, wie Ihr Nachlass aufgeteilt und verwendet wird. Dies ermöglicht Ihnen, Klarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Werte auch in Zukunft gelebt werden. Mit einem Legat – auch Vermächtnis genannt – erhält der Vermächtnisnehmer einen von Ihnen festgelegten Betrag oder eine bestimmte Sache und wird nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Gemeinsam für eine solidarische Gesellschaft

Mit einem Legat oder einer Erbschaft zu Gunsten von Surprise investieren Sie in eine solidarische Schweiz ohne Armut und Ausgrenzung. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der jede und jeder einen Platz hat, ermöglichen Selbsthilfe und schaffen neue Perspektiven.

Erfahren Sie mehr über die Arbeit und das Wirken von Surprise: Alle Hintergründe, Zahlen und Fakten finden Sie in unseren Jahresberichten.

Weitere nützliche Informationen und juristische Beratungen finden Sie hier.

Sie erwägen, Surprise in Ihrem Testament zu berücksichtigen?

Gerne beantworte ich Ihre Fragen.

 

 

Clara Fasse

Verantwortliche Public Fundraising

T +41 61 564 90 53

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