Tief verunsichert

Geht es nach dem Migrationsamt, soll Eugenia Kowalska mit ihrer Tochter sofort die Schweiz verlassen. Der Grund: «mutwilliger» Bezug von Sozialhilfe. Was steckt dahinter?

30.04.2026Sara Winter SayilirSAYILIR ILLUSTRATIONEN: ANNA SCHMID

«Sie haben in der Schweiz kein Aufenthaltsrecht mehr. Sie beziehen trotz Verwarnung (…) weiterhin vollumfänglich Sozialhilfe (…), obwohl Sie als arbeitsfähig gelten. Somit ist Ihnen der Sozialhilfebezug vorzuwerfen und verursachen Sie Kosten für den Staat.» Dies steht in einem Schreiben vom Migrationsamt, das Eugenia Kowalska letztes Jahr erhielt.

Sie heisst in Wirklichkeit anders, aus Schutzgründen muss sie anonym bleiben. Die Unterdreissigjährige lebt in einer Stadt der deutschsprachigen Schweiz. «Zum Glück war ich im IV-Aufbautraining für die geschützte Lehre, als der Brief kam. Dadurch hat es mich weniger gebrochen», erinnert sie sich, die mit ihrer Tochter in einer kleinen Dreizimmerwohnung in einem etwas heruntergekommenen Mietshaus wohnt. Innerhalb von drei Monaten müssten sie und ihre Tochter die Schweiz verlassen, schreibt das Amt weiter. Kowalska hat mehr Zeit in der Schweiz verbracht als in Polen, wo sie geboren ist. Das Amt schreibt ihr zu, sie sei «mit ihrer heimatlichen Sprache als auch mit den dortigen sozialen und kulturellen Gegebenheiten bestens vertraut. Daher wird Ihnen eine Reintegration in Ihrem Herkunftsland keine erheblichen Probleme bereiten.»

Kowalska sagt: «Nach Polen gehen, fühlt sich an wie Ferien machen, aber nicht wie heimkommen.» Sie möchte auf keinen Fall zurück dorthin. Es wäre auch ein «tiefgreifender Einschnitt» für ihre Tochter, die weder Polnisch lesen noch schreiben kann und mit dem System nicht vertraut ist. Auch für sich selbst sieht sie in Polen «keinen Rückhalt», schon gar nicht bei der Familie.

Geboren ist Kowalska Ende der Neunzigerjahre im Süden von Polen. Mutter und Vater waren drogenabhängig. «Wir lebten in Armut», sagt Kowalska über ihre Kindheit. Die Mutter hatte wenig Schulbildung, sie putzte, arbeitete in einer Metzgerei und bei McDonald’s. Der Vater jobbte mal hier, mal da, meist arbeitete er gar nicht. «Ich war oft mit ihm allein, und das ist nicht so einfach mit jemandem, der Dinge sieht, die es nicht gibt.» Kowalskas Vater litt an paranoidaler Schizophrenie. Das kleine Mädchen musste früh für sich selbst sorgen, weil es zuhause wenig Struktur gab und sie auch immer wieder zwischen die streitenden Eltern geriet. Sie habe sich sogar schützend vor die Mutter gestellt, erzählt Kowalska, wenn der Vater eine seiner psychotischen Episoden hatte und gewalttätig wurde. «Er sah den Teufel in ihr, und wenn ich weinte, ist er mich auch angegangen», sagt Kowalska.

Als sie etwa fünf ist, reicht ihre Mutter die Scheidung ein und zieht mit ihr zu den Grosseltern im selben Ort. Ein Jahr später zieht Kowalskas Vater nach Spanien. «Er ist abgehauen», sagt Kowalska. Auch ihre Mutter geht kurz darauf, lässt das Kind bei den Grosseltern und emigriert erst nach Italien und dann in die Schweiz. «Sie wollte weg, von der Stadt, von dem sozialen Umfeld, ihren Eltern und zum Teil auch von mir, weil ich sie an schwere Zeiten erinnerte.» Ein Bruch, von dem sich die Beziehung der beiden nicht wieder erholt. Ihre Grosseltern beschreibt Kowalska als nette, sture katholische Menschen vom Land. «Sie haben mir vieles beigebracht, ich liebe sie über alles. Aber ich wollte dort nicht leben, nicht ohne meine Mutter sein.» Ein damals noch undiagnostiziertes ADHS macht es dem Mädchen schwer, den Vorstellungen der Grosseltern von Anpassung und ordentlicher Lebensführung nachzukommen.

Erst sieben Jahre später holt die Mutter sie schliesslich über den Familiennachzug im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) in die Schweiz. Das Verhältnis zwischen der Mutter und der dann 13-jährigen Tochter ist schwierig, die Mutter arbeitet im Niedriglohnsektor, ist oft überfordert und gibt auch mal dem Kind die Schuld an ihrer eigenen schwierigen Lage. Eine Mischung aus Liebe und gegenseitiger Hilfe, aber auch aus vielen Vorwürfen, Misstrauen und Schuldgefühlen besteht zwischen den beiden. Die jüngere Schwester der Mutter lebt ebenfalls mit ihnen, Kowalska mag die Tante, aber sie ist Teil des unguten Gefüges. «Unser Verhältnis ist eher geschwisterlich, anlehnen konnte ich mich auch da nicht.» Die Tante arbeitet ebenfalls im Niedriglohnsektor, Geld ist immer knapp.

Jahre der Dauerkrise

Mit 15 verliebt Kowalska sich. Der Junge ist ein Jahr jünger als sie, stammt ebenfalls aus Osteuropa und lebt bei Pflegeeltern. Derweil geht es Kowalskas Mutter nicht gut, aus gesundheitlichen Gründen muss sie ihren Reinigungsjob aufgeben. Ein IV-Antrag wird abgelehnt, angeblich weil sie dafür zu wenig gearbeitet habe. «Dabei hat sie durchgehend geschafft», sagt Kowalska. Die Familie landet bei der Sozialhilfe.

Mit 16 vergisst Kowalska ein einziges Mal die Pille und wird prompt schwanger. Eine Abtreibung kommt nicht infrage. «Ich liebte meinen Freund. Und ich wünschte mir eine Familie.» Kowalska will sich der Verantwortung stellen, auf keinen Fall will sie weglaufen wie ihre Eltern. «Eine Mutter lässt ihr Kind nicht allein. Seit ich selbst Mutter bin, weiss ich, dass man das nicht tut», sagt Kowalska. Sie bekommt das Kind und bricht die Schule ab, nimmt aber an speziellen Berufsintegrationsangeboten für junge Mütter teil. Als Kowalska 18 Jahre alt wird, bittet die Mutter sie, selbst einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen und auszuziehen. Sie, der Kindsvater und das einjährige Kind ziehen in eine eigene Wohnung.

Damals prognostizierte die Sozialhilfe ihr eine gute Zukunft, so steht es im Wegweisungsschreiben. Sie habe «gut mitgewirkt», eine Ausbildung geplant. Ihre Situation habe sich «seither jedoch negativ entwickelt». Kowalska sagt dazu: «Ich war komplett allein mit allem und überfordert.» Da war der Haushalt mit dem Kleinkind und eine «toxische» Beziehung zu dem Kindsvater, den sie als manipulativ und unreif beschreibt. «Ich hatte zu ihm ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis wie zu meinem eigenen Vater», sagt Kowalska aus der Rückschau. Kowalska sass in der klassischen Frauenrolle fest, konzentriert auf die Bedürfnisse von Mann und Kind. «Ich war nicht in der Lage, mich abzugrenzen.» Auch das Verhältnis zur Mutter ist weiter belastend. Kowalska bezahlt Rechnungen für sie, begleitet sie zu Terminen. Auch die Tante sei keine Hilfe gewesen. Aus Stress begann sie zu essen. Fotografien aus dieser Zeit zeigen eine deutlich schwerere Person, kaum wiederzuerkennen. «Essen war das Einzige, was mich glücklich gemacht hat. Ich wurde nie satt.»

Es folgen Jahre der Dauerkrise und des Funktionierens. Ihre Psychologin, bei der Kowalska immer wieder in Behandlung ist, schreibt in einem Gutachten zu ihrem Gesundheitszustand, das auch dem Migrationsamt vorliegt, von «Anzeichen wiederkehrender depressiver Episoden, zum Beispiel Beeinträchtigungen von Interesse und Konzentration, ein vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen, Schuldgefühle und Gedanken der Wertlosigkeit, einen Mangel an Freude, Schlafprobleme, sowie eine gedrückte Stimmung und das Vorhandensein von ausgeprägter Trauer». Dazu kämen Symptome, die auf das ADHS hindeuteten. «Der Leidensdruck der Klientin wird deutlich spürbar und die beschriebenen Symptome haben einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit im Alltag», so die Psychologin. Allein die prekäre psychische Gesundheit von Kowalska böte Anlass genug, den Faktor «Selbstverschuldung» in Bezug auf ihre Lage infrage zu stellen.

Doch das Migrationsamt akzeptiert solche Gesundheitsfaktoren nur, wenn diese strukturiert belegt sind. Eine Lehre habe Kowalska «aufgrund von Überforderung und gesundheitlicher Instabilität abgebrochen, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt als zu 100 Prozent arbeitsfähig galt und kein IV-Gesuch hängig war», schreibt das Migrationsamt. Kowalska sagt: «In meinem Kopf war es nie ruhig, ich war immer angespannt, immer unter Druck.» Sie litt auch unter Albträumen von Szenen aus der Kindheit. Aus Sicht des Amtes hätte Kowalska laufend Arztzeugnisse vorweisen müssen, die ihre Arbeitsunfähigkeit bewiesen hätten, oder ein IV-Gesuch stellen. Dazu braucht es aber Überblick und Krankheitseinsicht, womöglich sogar zusätzliches Engagement, um die eigene Leistungsunfähigkeit lückenlos belegen zu können. Ein Widerspruch in sich. Kowalska sah sich damals im gleichen Überlebenskampf wie immer: «Ich bin nicht zum Psychologen gegangen, weil ich mich von Beginn an allein durchkämpfen musste.» Sie versuchte es stattdessen mit Selbstmedikation. Marihuana half ihr. «Ich konnte damit auch meine Emotionen etwas besser einordnen und war nicht so impulsiv.» Gleichzeitig machte es sie gleichgültiger und passiver.

Kowalska sieht noch einen anderen Grund dafür, dass sie ihre Lehre nicht durchhalten konnte: Sie hatte den Eindruck, ihr Kind litte unter ihrer Abwesenheit. Das hielt sie nicht aus. Ihre Mutter und der Kindsvater erschienen ihr gleichermassen unzuverlässig, die Tante arbeitete wie früher ihre Mutter in der Reinigung. Für familienexterne Angebote reichte das Geld nicht. Das Migrationsamt sieht das anders, es bewertet familiäre Strukturen ungeachtet ihrer Qualität immer als Option zur Entlastung von staatlicher Fürsorge: Es wären mit Kindsvater, Grossmutter und -tante genug Bezugspersonen für das Kind vorhanden gewesen, zudem hätte eine andere, besser mit der Kinderbetreuung vereinbare Lehre gesucht werden können, heisst es. Der Abbruch der Ausbildung sei Kowalska also vorwerfbar und damit auch der weitere Sozialhilfebezug.

Und dann noch Schulden

Sobald der Sozialhilfebezug eine gewisse Höhe überschreitet, sind die Sozialämter verpflichtet, dies den Migrationsbehörden zu melden. Die Grenzwerte sind in jedem Kanton unterschiedlich. Zudem hat Kowalska obendrein auch noch Schulden gemacht. Im Wegweisungsschreiben heisst es: «Sie haben Schulden (…) beim Staat und bei Privaten. Ihre Verschuldung ist mutwillig, da Sie seit (…) Sozialhilfe erhalten.»

Kowalskas Schulden im niedrigen fünfstelligen Bereich setzen sich u.a. aus Krankenkassenprämien, Serafe-Gebühren, Steuern und SBB-Bussen zusammen. Konkret heisst das zunächst: Kowalska hat in ihren schlechten psychischen Phasen Rechnungen nicht aufgemacht und nicht rechtzeitig von einer offiziellen Stelle der anderen weitergeleitet, sie ist ohne Billett Bus und Tram gefahren und hat dafür Bussen kassiert. Wirklich mutwillig erscheinen höchstens ihre Konsumschulden: Kowalska bestellte Dinge im Internet, die sie nicht unbedingt brauchte. Sie lässt auch leichtsinnigerweise den Kindsvater ihre Accounts nutzen, was dazu führte, dass sie schliesslich auf seinen Schulden sitzenblieb. Oft half sie auch ihrer Mutter aus, wenn diese knapp bei Kasse war.

«Ich traf viele falsche Entscheidungen, doch nicht aus Leichtsinn oder Gleichgültigkeit. Ich war zu jung, psychisch instabil und hatte keinerlei familiären Rückhalt, und ich habe nie gelernt, auf mich selbst zu achten», erklärt Kowalska dem Migrationsamt in ihrer Stellungnahme zur Wegweisung. Sie ist gewillt, die Schulden abzubauen, seit zwei Jahren kommen keine neuen hinzu. Aus der Sozialhilfe heraus Schulden abzubauen, ist nahezu unmöglich. Wenig überraschend sieht das Migrationsamt «keine Indizien, dass sich Ihre finanzielle Situation bald stark verbessert. Deshalb beachten Sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht.»

Überschuldung tritt nicht in allen Bevölkerungsgruppen gleichermassen auf: junge Erwachsene, Paar- und Eineltern-Familien mit Kindern und Menschen mit Migrationsgeschichte sind besonders betroffen. Dass alle Kategorien gleichzeitig auf Kowalska zutreffen, deutet auf strukturelle Umstände, die ihre Lage mitverantworten. Hier allein individuelles «Selbstverschulden» zu sehen, greift zu kurz.

Rund 60 Prozent aller Sozialhilfebezüger*innen sind verschuldet, fast fünfmal so viele wie im Durchschnitt der Bevölkerung. Die meisten Schulden haben die Betroffenen wie Kowalska beim Staat: Steuer- oder Krankenkassenschulden. Und Kowalskas Schulden sind im Vergleich mit anderen Überschuldeten nicht besonders hoch. Das legen die Zahlen der Schuldenberatung Schweiz nahe: Die durchschnittliche Verschuldung der Ratsuchenden liegt bei rund CHF 60 000 (2024). Ein komplexer, sich gegenseitig verstärkender Zusammenhang besteht auch zwischen Verschuldung und Gesundheit. Nicht nur sind Verschuldete häufig in schlechterer gesundheitlicher Verfassung – und Gesundheitskosten können neue Schulden verursachen. Schulden belasten zudem mitbetroffene Kinder, die den Stress der Eltern mitbekommen.

2023 zieht Kowalskas Mutter zurück nach Polen, das Migrationsamt hatte auch auf sie Druck ausgeübt. Für Kowalska persönlich löst der Wegzug der Mutter etwas Positives aus. Die Distanz lässt sie spüren, wie sehr sie das Verhältnis zu ihrer Mutter gelähmt hatte. Ab 2024 beginnt sie, sich selbst als hilfsbedürftig wahrzunehmen und wagt den Gang zum Arzt. Die Suche nach einem Therapieplatz dauert über ein Jahr, nach einer ersten Abklärung nimmt sie auch Kontakt mit der IV auf. Etwa zu dieser Zeit lernt sie eine junge Frau kennen, mit der sie sich anfreundet. Ihre Tochter – inzwischen im Schulalter – merkt zuerst, dass zwischen den beiden Freundinnen wohl mehr als nur platonische Spannung besteht. Schliesslich findet Kowalska auch die Kraft, sich aus der schwierigen Beziehung zum Kindsvater zu lösen. «Ich musste mich mühsam aus allem herausarbeiten.»

Die neue Beziehung gibt Kowalska Stabilität, sie tut auch der Tochter gut, nicht zuletzt weil die Freundin ein aufgeräumtes Familien- und Berufsleben mitbringt. «Da habe ich erst gemerkt, wie Familien auch funktionieren können: offen, liebevoll und vertrauensvoll», sagt Kowalska. Der Wegzug ihrer Mutter bedeutet jedoch auch, dass der Grund für ihre im Rahmen des Familiennachzugs gewährte Aufenthaltserlaubnis wegfällt. Weil sie unterdessen älter als 21 ist und ihre Mutter sie nicht finanziell unterstützt, erfülle sie die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr, steht da. Es sei davon auszugehen, dass sie nie eine «Arbeitnehmereigenschaft» erworben habe, also nicht lange genug gearbeitet habe. Daher könne sie sich nicht auf das Verbleiberecht berufen, das denen zusteht, die hierzulande Arbeitnehmer*innen waren und dauerhaft arbeitsunfähig geworden sind. Es sei auch kein entsprechendes IV-Gesuch hängig, im Gegenteil, Kowalska wolle ja mithilfe der IV eine berufliche Eingliederungsmassnahme antreten. «Ein Verbleiberecht kommt unter diesen Umständen ebenfalls nicht in Frage.» Und schliesslich fehle Kowalska das Geld, um einfach so dazubleiben, schreibt das Migrationsamt weiter sinngemäss. Denn nur wer wohlhabend genug ist, keine Schulden hat und keine Kosten verursacht, darf das. Auch verfüge ihre Tochter nicht über ein eigenes Aufenthaltsrecht, sodass Kowalska sich umgekehrt auf sie im Sinne des Familiennachzugs beziehen könnte. Denn der Kindsvater (ebenfalls EU/EFTA-Bürger) «ist nicht mehr auffindbar und wurde amtlich gestrichen», ihre Ansprüche auf einen umgekehrten Familiennachzug zu ihm (und darüber auch ein Anspruch der Mutter) seien deshalb laut Behörde nicht zu prüfen. Wie schlimm diese Situation für die Tochter sein muss, wird rechtlich nicht berücksichtigt.

Dem Kind Leid ersparen

Als Kowalska in der Schule ihrer Tochter von der drohenden Wegweisung erzählt, zeugt die Bestürzung dort davon, dass sie als Mutter wohl doch einiges richtig gemacht haben muss. So klingt es aus den zahlreichen Unterstützungsbriefen für ihre Tochter, die Kowalska für eine Stellungnahme zum Schreiben des Migrationsamts sammelt. Zahlreiche Personen bescheinigen der Tochter ein ausgeprägt positives, gemeinschaftsorientiertes Sozialverhalten, einen wachen Verstand und gute Leistungen in der Schule. Nicht jedes Kind «gehört zu den Kindern, von denen jede Schule, jede Klasse, jede Gesellschaft profitiert», schreibt eine Lehrerin. Eine Betreuungsperson betont sogar, dass das Kind doch «nichts für das Fehlverhalten der Mutter könne» und diese zudem kooperativ erscheine. Das Kind sei vorbildlich integriert. Pädagogisch gesehen wäre eine Rückführung eine «massive Destabilisierung» des Kindes «in einem sehr sensiblen Alter».

Kowalska hofft, ihrer Tochter einschneidende Erfahrungen wie einen erzwungenen Umzug ins Ausland ersparen zu können. «Sie soll nicht so etwas erleben wie ich.»

Nun hängt beider Zukunft am guten Willen der Behörden. Für eine Chance auf einen Neuanfang müsste das Migrationsamt Kowalskas private Interessen sowie die ihrer Tochter höher gewichten als das sogenannte «öffentliche Interesse», sagt eine juristische Stellungnahme des Migrationsamts, das sich auf den Rekurs Kowalskas bezieht. Die verfassende Juristin sieht dies aus verschiedenen Gründen nicht angezeigt. Ihrer Ansicht nach sei dem Kind die Umsiedlung und die «grosse Umstellung» zumutbar, Kinder in dem Alter seien «in der Regel noch sehr anpassungsfähig». Das Kind kenne das Land, ihre Grossmutter und ihre Urgrosseltern zumindest von Ferienaufenthalten. Dass diese Familienbande keine guten Beziehungen repräsentieren, wird nicht berücksichtigt. Bei einer Übersiedlung sei von «Anfangsschwierigkeiten auszugehen, doch ist nicht ersichtlich, weshalb es zu einer Traumatisierung des Kindes oder einer Verletzung der Kinderrechtskonvention bzw. EMRK kommen sollte».

Kowalska bekommt juristischen Beistand von der Freiplatzaktion, die den laufenden Rekurs betreut. Dies bewirkt einen Aufschub: solange der Entscheid nicht rechtskräftig ist, können sie in der Schweiz bleiben. Erst wenn die höchste Instanz den ursprünglichen Entscheid bestätigt, müssen sie das Land verlassen.

Noch weiss das Schulkind nicht, was droht. Kowalska möchte sie schützen, die Angst nicht unnötig übertragen. Sie selbst ist derweil in regelmässiger psychologisch-psychiatrischer Behandlung, was ihr guttut, aber auch eine Menge seelische Arbeit ist. Aufgrund einer neu hinzugekommenen Borderline-Diagnose steht ihr ein jahrelanger Therapieprozess bevor, der aus medizinischer Sicht zwar vielversprechend ist, aber keinesfalls unterbrochen werden darf. Über die IV hat sie zudem Aussicht auf einen geschützten Ausbildungsplatz ab Sommer – damit könnte sie sich aus der Sozialhilfe lösen. Ihre Schulden ist sie gewillt abzubauen. Vielleicht könnte sie sogar irgendwann vom sogenannten Restschuldbefreiungsverfahren profitieren, dessen Einführung nach der Zustimmung durch den Ständerat im März nun nichts mehr im Wege steht.

Eigentlich bestünde eine Chance auf einen Neuanfang. «Aber ob es dazu kommt?», Kowalska ist unsicher. Es bräuchte einen Aufenthaltstitel, der auf mehr als nur Leistungsfähigkeit basiert. Aktuell ist das Verfahren beim Rechtsdienst des zuständigen Departements hängig.

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