Altersarmut neu bestimmt
Die gängigen Statistiken zur Armut in der Schweiz basieren auf dem Einkommen von Haushalten und orientieren sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bei der Festlegung des sozialen Existenzminimums. Haushalte, deren Einkommen unter diesem Minimum liegt, gelten als arm.
Diese Festlegung wird seit geraumer Zeit kritisiert. Gefordert wird insbesondere mit Blick auf die Altersarmut, dass auch das Vermögen mitberücksichtigt wird. Es ist bekannt, dass das Vermögen in Haushalten über die Jahre wächst und nach der Pensionierung durch Erbschaften oft einen deutlichen Zuwachs erhält. Die Armut im Alter wird darum überschätzt.
Im eben erschienenen «Armutsmonitoring» des Bundesamtes für Sozialversicherungen wird versucht, den Einfluss des Vermögens und der Schulden auf das Ausmass der Armut im Alter zu bestimmen. Dazu sind verschiedene, diskutable Annahmen zu treffen. Vermögen, das über die Zeit verzehrt werden kann, wird dem Einkommen prozentual zugerechnet. Das gilt insbesondere auch für den Kapitalbezug aus der Pensionskasse, nicht aber für das selbstbewohnte Wohneigentum. Bei der Zurechnung des Vermögens muss auch das Alter berücksichtigt werden. Der Anteil des Vermögensverzehrs orientiert sich an der verbleibenden Lebenserwartung, sodass am Lebensende das Nettovermögen vollständig aufgebraucht ist. In dieser Modellrechnung wird ein kontinuierlicher Vermögensverzehr unterstellt. In der Realität sind aber Schwankungen zu erwarten. So können jüngere Rentner*innen durch Erbschaften noch an Vermögen zulegen, während ältere bei einem Eintritt in ein Pflegeheim zu einem zu raschen Vermögensverzehr angehalten werden. Auch der Wunsch, der nachfolgenden Generation etwas zu vererben, kann in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt werden.
Kommt ein Letztes dazu: Diese Modellrechnungen arbeiten mit dem sozialen Existenzminimum der Sozialhilfe. Im Alter gilt aber das soziale Existenzminimum der Ergänzungsleistungen, das deutlich höher ausfällt. Die Modellrechnung unterschätzt deshalb das tatsächliche Ausmass der Armut im Alter, auch wenn Vermögen und Schulden berücksichtigt werden. Die folgenden Zahlen sind darum mit grösster Vorsicht zu lesen.
Für alle Haushalte lag 2022 die einkommensbezogene Armutsquote bei 8,2 Prozent. Berücksichtigt man das Nettovermögen, sinkt sie auf 5,3 Prozent. Für Personen in Rentner*innenhaushalt sinkt die Armutsquote von 14,8 Prozent (ohne Vermögen) auf 7,3 Prozent (mit Vermögen). Die Berücksichtigung der Vermögenssituation reduziert die Armut im Alter markant. Trotzdem liegt die Armutsquote noch immer deutlich über dem Durchschnitt aller Haushalte. Bei den 7,3 Prozent armutsbetroffenen Rentner*innenhaushalten werden die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um das soziale Existenzminimum bis zum Lebensende zu gewährleisten.
INFOGRAFIK: BODARA; QUELLE: BUNDESSAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN (2025): ARMUTSMONITORING IN DER SCHWEIZ. BERICHT 2025. ARMUT IN DER SCHWEIZ IM ÜBERBLICK. BERN.
