«Betteln ist Ausdruck einer Not»
Die Repression gegen Bettler*innen nimmt zu. Probleme würden damit keine gelöst, im Gegenteil, sagt der Soziologe Tim Lukas. Bessere Rezepte seien längst bekannt.
Tim Lukas, Sie forschen an der Universität Wuppertal als Soziologe zu Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Objektsicherheit. Das legt erst einmal nicht nahe, mit Ihnen über Betteln und Obdachlosigkeit in Innenstädten zu sprechen.
Tim Lukas: Stimmt. Ich komme aber aus der Kriminalsoziologie und Kriminologie. Unser Fachgebiet beschäftigt sich nicht nur mit Grossschadenslagen, wie die Begriffe Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vermuten lassen, sondern im Falle meiner Forschungsgruppe auch mit Alltagskriminalität, Ordnungsstörungen und Sicherheitsgefühlen im öffentlichen Raum.
Inwieweit beeinträchtigen denn obdachlose oder bettelnde Menschen die Sicherheit?
Zunächst einmal ist Sicherheit ein menschliches Grundbedürfnis. Die tatsächliche Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, ist dabei nur sehr indirekt mit dem subjektiven Gefühl von Sicherheit verbunden. Letzteres ist stark von persönlichen Erfahrungen, von medialen und gesellschaftspolitischen Diskursen geprägt. Dabei stehen die subjektiv wahrgenommenen Ängste vor kriminellen Übergriffen und die objektive Bedrohung durch Wohnungslose in der Regel nicht miteinander in Einklang.
In Ihrer Forschung zum Umgang mit sozialen Randgruppen sprechen Sie von «Versicherheitlichung». Was ist damit gemeint?
Wir beschreiben damit einen Prozess, der soziale Probleme zu Sicherheitsproblemen umdeutet. Betteln, auch das sogenannte aggressive Betteln, ist erst einmal Ausdruck einer sozialen Not: extreme Armut, vielleicht in Verbindung mit einer Suchterkrankung oder anderen Problemlagen. Damit Bettler*innen nicht mehr als Personen erscheinen, denen man mit Mitgefühl begegnet, sondern die man als Sicherheitsproblem wahrnimmt, muss eine Umcodierung stattfinden, die das Betteln ins Feld der Ordnungspolitik schiebt.
Viele Städte haben bereits oder möchten derzeit Betteln stärker reglementieren. Da verbinden sich Stadtmarketing-Ideen mit der «Versicherheitlichung», die Sie beschreiben. Was wäre denn eine Alternative zu Ordnungsstrafen und Platzverweisen oder zu grösser angelegten, repressiven Massnahmen wie Bettelverboten?
Zunächst einmal: Man muss für Wohnungen sorgen, wenn man die Zahl der Menschen reduzieren will, deren Lebensmittelpunkt der öffentliche Raum ist. Das ist eindeutig die beste Idee. Es wäre wirklich an der Zeit, Konzepte wie «Housing First» aus den experimentellen Pilotierungsphasen in den Regelbetrieb zu überführen. Wir wissen aus zahlreichen Evaluationen, dass es effizienter und viel erfolgversprechender ist, die Problemlagen der Betroffenen ausgehend von ihrem eigenen sicheren Wohnraum zu bearbeiten. Und, im Kontext unserer Fragestellung: Sie entlastet den öffentlichen Raum. Daneben ist es auch wichtig, sich mit den Toleranzschwellen der Menschen in der Stadt intensiver zu beschäftigen. Denn Leben in der Stadt bedeutet grundsätzlich immer auch die Begegnung mit dem Fremden. Und dazu gehört auch Abweichung und vielleicht abweichendes Verhalten. Diese Konfrontation abzuschaffen würde bedeuten, dass wir die Stadt als solche abschaffen. Der öffentliche Raum war und ist neben vielem anderem auch ein Raum der Zumutungen, und da müssen wir bestimmte Phänomene auch einfach aushalten.
Mit der Forderung nach Toleranz gewinnt man keine Wahlen.
Das stimmt. In Deutschland haben wir reale Krisen in den Innenstädten der Grossstädte und gleichzeitig sehen wir eine seit Langem abnehmende Bereitschaft, Alltagsirritationen zu akzeptieren. Die politische Antwort ist dann oft tatsächlich die beschriebene Verschiebung in Richtung ordnungspolitischer Lösungen. Darin liegen aber auch Chancen. Für die Innenstädte – und da ähneln sich die Grundsituationen erstmal – sind die Vorschläge, die oft von konservativer Seite ins Spiel gebracht werden, zwar weder zielführend noch nachhaltig, aber die Aufmerksamkeit führt dazu, dass jetzt wirklich über Lösungen nachgedacht wird. Die Stadt Dortmund beispielsweise hat lange auf Verdrängung gesetzt, im Kern haben diese Ansätze die Probleme nur verschärft. Jetzt entstehen Debatten über progressive Konzepte wie aus der Schweiz stammende Ansätze in der Drogenhilfe oder Ausweich- bzw. Toleranzflächen für Suchtkranke und Wohnungslose. Dazu muss man aber auch sagen: Jenseits der unmittelbar betroffenen Nachbarschaft gibt es für die Verdrängung von vulnerablen Gruppen aus dem öffentlichen Raum in aller Regel auch keinen Applaus.
Bettelverbot: Menschen auf der Strasse gelten seit jeher als Sicherheitsrisiko – und werden dementsprechend stigmatisiert und kriminalisiert. Auch in der Schweiz.
Wenn über Unsicherheit und öffentlichen Raum gesprochen wird, stehen soziale Randgruppen in der Regel nur als Auslöser und als Objekte ordnungspolitischer Massnahmen im Fokus. Sie haben in Ihrer Forschung die Perspektive gewechselt.
In zwei Forschungsprojekten in Düsseldorf und Köln haben wir uns mit den Angsträumen obdachloser und drogennutzender Menschen beschäftigt. Im Ergebnis zeigte sich, dass Kriminalisierung und Kontrolle ein hohes Mass an Unsicherheit erzeugen – und dies bei Menschen, deren Lebensumstände ohnehin durch existenzielle Ängste geprägt sind. Da die Betroffenen auf die Infrastruktur der Innenstädte angewiesen sind, steht ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum im Widerspruch zu ihrem häufig sogar höheren Schutzbedarf. Ein sinnvoller Diskurs über Sicherheit darf deshalb nicht allein die Mittelschicht der Mehrheitsgesellschaft einbeziehen. Sicherheit ist auch für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen essenziell. Ich war selbst schockiert über das Ausmass der Herabwürdigungen, Angriffe und Diebstähle, über die uns Betroffene berichtet haben. Auch aus dieser Perspektive zeigt sich die Bedeutung sicherer Rückzugsräume wie die genannten Toleranz- oder Ausweichflächen, also von Orten, die für die Strassenszenen geschaffen werden.
Kritiker*innen würden einwenden, dass es doch nicht darum gehen kann, die Stadt allein «obdachlosenfreundlich» zu machen.
Solche spezifischen Orte zu schaffen, steht gar nicht im Widerspruch zu dem, was auch den Innenstädten insgesamt hilft: Aufenthaltsqualität, mehr Grün, mehr Sitzgelegenheiten. Wo Innenstadtbereiche breit und vielfältig genutzt werden, ist sichtbare Armut nur ein Teilaspekt. Um das zu veranschaulichen: In einer Zukunftswerkstatt zum Wuppertaler Bahnhofsbereich habe ich einmal, weil Sicherheit als wichtiger Wunsch genannt wurde, die üblichen Instrumente auf eine Flipchart geschrieben: Videoüberwachung, Aufenthaltsverbote, Alkoholverbote, mehr Polizei, mehr Ordnungsamt. Und die Teilnehmer*innen waren sich bald einig: Das wird ein total toter Ort. Und von da aus entwickelten sie Vorstellungen von einer vielfältigen Nutzung, zu der eben auch die erwähnte Toleranz gehört. Ich glaube, das ist ein Modell.
Das Interview erscheint mit freundlicher Genehmigung von BODO, BOCHUM/DORTMUND
Wie die Schweiz mit Bettelnden umgeht
Ab dem Spätmittelalter ergreifen Schweizer Städte erstmals Massnahmen gegen das Betteln. Diese richten sich in erster Linie gegen «betrügerische und auswärtige» Bettler*innen. Schon der erste eidgenössische Beschluss gegen die Bettelei vom 17. September 1474 zielte auf die Ausweisung fremder Bettler*innen aus eidgenössischen Territorien ab. Die ersten generellen Bettelverbote folgten in der frühen Neuzeit. Zunehmend wurden repressive Massnahmen eingesetzt: Betteln wurde mit Gefängnis, körperlichen Züchtigungen oder sogar mit dem Tod bestraft – ideologisch unterfüttert durch die Reformation, die die katholische Almosenlehre verwarf. Unter dem Einfluss der Aufklärung wurde nicht-arbeitsfähigen Armen zwar ein Anspruch auf staatliche Hilfe eingeräumt, arbeitsfähige Bettler*innen drohte jedoch die Einweisung in Arbeits- und Zuchthäuser. Ab dem 19. Jahrhundert stand eine einheitliche strafrechtliche Lösung auf der nationalen Agenda. Der bundesrätliche Entwurf zu einem Schweizerischen Strafgesetzbuch von 1918 enthielt eine Bestimmung, die das Betteln aus «Arbeitsscheu» oder «Habsucht» unter Strafe stellte. Sämtliche Kantone hatten das Betteln bereits während der zweiten Hälfte des 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts unter Strafe gestellt. Erst in den 1960er-Jahren kam es zu einer Liberalisierung: In vielen Kantonen wurden die Normen, die das Betteln unter Strafe stellten, kaum mehr angewandt. Andere Kantone wie Bern schafften die entsprechenden Verbote ganz ab. Doch als Folge vor allem von Beschwerden wegen «aggressiven Bettelns» von Drogenabhängigen und angeblich organisierten Formen des Bettelns ist ab den 1990er-Jahren vielerorts eine schleichende Wiedereinführung von Bettelverboten zu beobachten. Mit in einzelnen Kantonen noch immer geltenden absoluten Verboten verstösst die Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention EMKR. Das entschied der EGMR 2021 im Verfahren «Lacatus gegen die Schweiz». Als Reaktion auf das Urteil folgte in einigen Kantonen zwar eine Gesetzesänderung, faktisch besteht jedoch weiterhin ein grossflächiges Bettelverbot; in anderen ist weiterhin ein allgemeines Bettelverbot in Kraft. Nach wie vor sind Beschwerden gegen kantonale Bettelverbote beim EGMR hängig. WIN
