«Schmerzen verjähren nicht»
Christian Tschannen war ein Verdingkind – in den 1980er Jahren. Die Behörden schauten seiner Ausbeutung auf einem Hof und dann in einer Anstalt tatenlos zu. Er war nicht der einzige Betroffene zu jener Zeit. Der Staat will davon nichts hören, aber der Künstler gibt keine Ruhe.

Die Schweiz arbeitet sich weiterhin an einem düsteren Kapitel ihrer Sozialgeschichte ab: die «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen», von denen vor allem Mittellose, Jenische, Unangepasste und migrantische Menschen betroffen waren. Die Behörden sperrten Erwachsene und Jugendliche in Anstalten, platzierten Kinder in Pflegefamilien und Heimen, schickten sie zur Arbeit zu Landwirten. Die Betroffenen hatten nichts zu sagen und kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Dieses Jahr geben landauf-, landab Ausstellungen Einblick in diese Schweizer Realität.
Eine von ihnen ist die nationale Wanderausstellung «Versorgt. Verdingt. Vergessen?» Als Bundesrat Beat Jans sie Ende Oktober in Lausanne eröffnete, sagte er: «Hunderttausende Kinder und Erwachsene waren bis 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen.» Bis 1981? Der Jahreszahl begegnet man auch im Aufarbeitungsgesetz von 2017, es trägt sie sogar im Titel: «Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981».
Tatsächlich gelten seit dem 1. Januar 1981 neue Bestimmungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB): Die Schweiz verbesserte damals – sieben Jahre, nachdem sie die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK unterzeichnet hatte – endlich den Schutz der Menschen vor behördlicher Willkür. Das Jahr soll deshalb für eine Zäsur stehen.
Christian Tschannen zuckt jedes Mal zusammen, wenn er «1981» hört oder liest. Er lebte in Grenchen und war in der ersten Klasse, als seine Mutter sich 1978 vom gewalttätigen Vater scheiden liess. Sie hätte für sich und ihre beiden Buben Unterstützung gebraucht. Aber die Behörden fanden, in einer Pflegefamilie gehe es ihren Kindern besser. Eine fremde Frau sagte zu den Buben: «Eurem Mami geht es nicht gut. Ihr habt es doch gern und möchtet ihm helfen, oder?» Kurz darauf brachte die Sozialarbeiterin die Jungen zu einer Bauernfamilie im abgelegenen Schangnau im Oberemmental. Ab diesem Tag im Spätsommer 1979, kurz vor seinem achten Geburtstag, war Christian Tschannen nie mehr ein freies Kind. Es dauerte lange, bis er als Erwachsener darüber sprechen konnte.
Schinderei in Schangnau
An Krücken kommt der 54-Jährige an einem Dezembertag daher. Er lebt schon lange in Solothurn, an einer stark befahrenen Strasse, alleine. An diesem Wintertag wirkt er müde. Ja, es gehe ihm gerade nicht so gut, bestätigt Tschannen. Die kalten Monate sind für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen zehrend. Er war neun Jahre alt, als er erstmals stark entzündete Gelenke hatte, so dass er nicht mehr normal gehen konnte. Da arbeitete er seit bald zwei Jahren auf dem Bauernhof der Pflegeeltern, die ihn schlugen, wenn er «nein» sagte, und verhöhnten, wenn er weinte.
Er lernte schnell, seine Schmerzen zu verdrängen. «Im ersten halben Jahr arbeitete ich ganze Tage. Das Grenchner Sozialamt wusste, dass ich nicht zur Schule ging, es schien sie nicht zu kümmern», sagt Tschannen. Auch später, mit Schule, arbeitete er an sieben Tagen in der Woche – im Haushalt, im Stall, auf dem Feld und der Alp. Schwere Strohballen und Futtersäcke herumtragen, misten, an kalten Tagen das gefrorene Silofutter für die Tiere hacken. Einmal rammte sich der Junge dabei eine Mistgabel-Spitze durch die grosse Zehe. «Der Tierarzt kümmerte sich um die Verletzung.» An eine Schonzeit erinnert er sich nicht. Körperliche Fehlstellungen und Einschränkungen sowie die chronisch rheumatische Erkrankung – später wurde auch Morbus Bechterew erkannt – sind Folgen.
Die Grenchner Behörden wussten von seiner Krankheit, interessierten sich aber nicht dafür. Von der Ausbeutung wollten sie nichts bemerkt haben – das zeigen die Dokumente, die Tschannen erst 2014 zu Gesicht bekam. Bei einer ärztlichen Untersuchung im Jahr 1982 wog der damals 10-Jährige lediglich 28 Kilogramm. Die Hilferufe der Mutter verhallten ungehört.

Erst 1985, nach über fünfeinhalb Jahren, konnte sie ihre Kinder befreien. Es war ihr gelungen, eine Schulpsychologin beizuziehen. Für die war klar: Die Kinder müssen dort weg! Das protokollierten die Vormundschaftsbehörden sogar, sie zitierten die Aussage der Schulpsychologin: «Besonders Christian sei psychisch und physisch am Ende seiner Kräfte angelangt. Sie ist auch überzeugt, dass sein Rheumaleiden dadurch beeinflusst werde und dies nicht mehr zu verantworten sei.» Trotzdem notierten die Behörden auch: «Wir sind nach wie vor überzeugt, dass gegen den Pflegeplatz nichts Nachteiliges gesagt werden kann.»
Christian Tschannen und sein Bruder waren ab 1979 Verdingkinder, offiziell «Pflegekinder». Mit Essensentzug seien sie diszipliniert worden, sagt er. Um den Hunger zu stillen, hätten sie auch mal Gräser, ein ander Mal Baumrinde probiert. Ihre geschiedenen Eltern mussten der subventionierten Bauernfamilie Geld bezahlen: Laut Pflegevertrag anfangs 450 Franken pro Kind und Monat, ab 1982 forderte die Familie mehr. Alles in allem müssen sie der Bauernfamilie deutlich über 60 000 Franken überwiesen haben.
1981: eine fiktive Grenze
Sie seien in Schangnau nicht die einzigen arbeitenden «Pflegekinder» gewesen, erinnert sich Tschannen. Im Kanton Bern gab es besonders viele Verdingkinder – ob dort länger als in anderen Teilen des Landes Minderjährige ausgebeutet wurden, ist nicht erforscht. Man weiss aber, dass 1981 keine scharfe Grenze war: «Bis in die 1980er Jahre», so Forscher*innen des Nationalen Forschungsprogramms zu Fürsorge und Zwang (NFP76), «wurden in der Schweiz zahllose Kinder und Jugendliche auf Bauernhöfen als billige Arbeitskräfte verdingt, auf behördliche Anweisung in Erziehungsanstalten, geschlossenen Einrichtungen oder in Pflegefamilien untergebracht.»
Die Behörden konnten schon ab dem 19. Jahrhundert mit beinahe unbegrenzter Macht über Menschen verfügen. Und «Fürsorge» sollte möglichst wenig kosten. 2014 setzte der Bundesrat eine Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen (UEK) ein. In ihrem Schlussbericht bezeichnet die UEK die verschiedenen Massnahmen, die Hunderttausende betrafen, unzählige Familien und Existenzen zerstörte, als «Organisierte Willkür». Betroffene konnten sich kaum gerichtlich wehren, bis 1981 die neuen Artikel im ZGB in Kraft traten. Schon 1978 verbesserte die Schweiz den Kindesschutz – theoretisch: Fremdplatzierungen mussten nun gemeldet werden, die Behörden konnten einschreiten, wenn ein Kind gefährdet war. «Da Christian Tschannen in Bern platziert war, hätten die Berner Behörden den Pflegeplatz beaufsichtigen müssen», sagt die Historikerin Tanja Rietmann, Kuratorin der Ausstellung «Vom Glück vergessen» im Bernischen Historischen Museum.
Gewalt im Jugenddorf
1985 kamen die Buben endlich aus Schangnau frei – aber nach einer Zwischenstation in einem Wohnheim entschied die Vormundschaftsbehörde am 5. November 1986, dass der jüngere der beiden zur Beobachtung «für die Dauer von höchstens sechs Monaten» ins luzernische Jugenddorf St. Georg Bad Knutwil eingewiesen werde. Die Institution war damals eine autoritär geführte Arbeitsanstalt für «verhaltensauffällige» männliche Jugendliche.
Tschannen war inzwischen 15 Jahre alt. Gerade hatte er begeistert «Momo» gelesen, auch kreativ durfte er im Wohnheim endlich sein. In Schangnau hatte er im Geheimen Erlebtes auf Fetzen von Futtersäcken skizziert und diese in einer Blechdose aufbewahrt, die er im nahen Wald versteckte. Eine psychiatrische Abklärung bescheinigte dem Jungen später überdurchschnittliche Intelligenz. Er wollte die Sekundarschule besuchen. Im Jugenddorf kam er aber in eine Berufswahlklasse, «in der wir kaum Unterricht hatten». Am Ende seiner obligatorischen Schulzeit habe er gerade mal siebeneinhalb Jahre Unterricht gehabt, rechnete Tschannen aus.
Als die «Beobachtungszeit» im Jugenddorf endlich zu Ende ging, aber nichts darauf hindeutete, dass er den Ort würde verlassen können, wurde Tschannen zunehmend nervös. Eines Tages schimpfte er kurz vor sich hin. Er meinte, alleine zu sein, aber der Vorarbeiter der Bau-Schreinerei war ihm gefolgt. Der Mann fiel von hinten über den 15-Jährigen her und trat ihm mit seinen Stahlkappenschuhen unter anderem in die Wirbelsäule, den Hinterkopf und ins Gesicht. Zum Hausarzt des Jugenddorfs schleppte sich der verletzte und traumatisierte Junge selber. Der habe ihn nur kurz angeschaut, Schwellungen und Gehirnerschütterung bestätigt: «Ich habe den Arzt gebeten, die Verletzungen fotografisch zu dokumentieren, aber er verweigerte das. Auch Schmerzmittel gab er mir keine mit, sondern sagte nur, ich solle viel liegen. Er würde die Situation mit dem Direktor besprechen.» Da habe er realisiert, sagt Tschannen, dass niemand Anzeige erstatten würde. Tatsächlich machte das nicht einmal seine Sozialarbeiterin – stattdessen erkundigte sie sich nach dem Vorfall beim Direktor, ob seine Institution für allfällige gesundheitliche Folgeschäden versichert sei.
Trotz des Vorfalls erwogen die Amtspersonen, den Jungen definitiv im Jugenddorf zu platzieren. Er solle dort eine Lehre absolvieren – unter der Aufsicht des Mannes, der ihn verprügelt hatte. Die chronische Erkrankung des Schützlings interessierte weiterhin nicht. Im April 1987 kam es zur Beobachtungs-Schlussbesprechung im Jugenddorf, Tschannen und seine Mutter waren nicht eingeladen. Nur der Direktor und Angestellte waren anwesend sowie eine Psychiaterin, die – erst danach – das Gutachten zum 15-Jährigen verfassen sollte. Die Sozialarbeiterin schrieb zum Treffen in ihr Journal: «Die Psychiaterin hält fest, dass eine Führung durch die Mutter ausgeschlossen sei.» In ihrem Gutachten schrieb diese Psychiaterin dem Minderjährigen neurotisches Verhalten zu, weil er im Konflikt zwischen seiner Mutter und dem Heim «auf noch etwas kindliche Art das liebe Kind spielt». Ihre Schlussfolgerung: «Der Explorand braucht vorläufig den Rahmen einer Institution.» Damit schien die Sache klar: Tschannen blieb versorgt. Er sagt: «Die Psychiaterin hat vielen weiteren Opfern mit ihren Gutachten massiv geschadet.»
Tschannen erinnert sich an leere Betten im Jugenddorf. Gut möglich, dass die Arbeitsanstalt dringend Kundschaft brauchte. Die Solothurner Vormundschaftsbehörde schrieb: «Seitens der Heimleitung wird festgehalten, dass angesichts seiner etwas bubenhaften Art und der geringen Konfliktfähigkeit wegen erheblichen Bedenken bestehen bezüglich Lehre ausserhalb des Heimes» – und willigte ein.
Nur Pflichten, keine Rechte
Tschannen suchte in den Schreiben der Behörden Einträge dazu, wie seine Mutter über ihre Rechte aufgeklärt wurde. Er fand: nichts (auch nicht zu seiner Zeit in Schangnau). Hingegen hörte er im Heim immer wieder die Drohung, «ich würde in die berüchtigte geschlossene Anstalt Tessenberg umplatziert werden, wenn ich nicht pariere». Er wusste: Eine Verlegung dorthin wäre für ihn als chronisch Erkrankten fatal gewesen, «deshalb liess ich mich erpressen und hörte auf, mich zu wehren». Auch dass seine Krankheit nicht ernst genommen wurde, er keine Medikamente erhielt, schluckte Tschannen – wortwörtlich: «Ich stahl mir Medikamente mit entzündungshemmenden Stoffen zusammen und nahm sie wild durcheinander, bis ich zweimal eine Medikamentenvergiftung durchmachte.»
In dieser ganzen Zeit arbeitete Tschannen wie alle im Heim Platzierten in den internen Betrieben für externe Kunden. Er nennt die Namen grosser Firmen wie Romay AG, Sulzer Webmaschinen, Otto’s Warenposten, Glas Trösch, Ringier, Galliker Transport. «Wir generierten Einnahmen und wurden bescheiden entlöhnt. Der grosse Teil des uns zustehenden Geldes ging auf ein Sperrkonto». Dazu steht im Lohnreglement der Anstalt: «Das Geld des Sperrkontos bildet das Startkapital nach der Entlassung.» Wie viel auf seinem Konto lag, wusste er allerdings nie, es gab keine Abrechnungen.
Aufarbeitung und Empfehlungen
Bisher zweimal hat der Bundesrat eine Unabhängige Expertenkomeiten: 1996 die BergierKommission zur Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und 2014 die UEK zur Aufarbeitung der administrativen Versorgungen. 2019 schloss letztere ihre Arbeit ab, mit Empfehlungen an den Bundesrat. Dazu gehören: eine lebenslange Opferrente, Räume für anhaltendes Erinnern, Integration in Lehrmittel, Weiterführung und Zugänglichkeit der Forschung, Stärkung von Verantwortung und ethischen Standards in Institutionen (Behörden, Kirchen, Private). Der Bundesrat hat bis heute nie öffentlich zu den Empfehlungen Stellung genommen. 2024 erkundigte sich Nationalrätin Barbara Gysi zum Stand der Umsetzung. Der Bundesrat verwies auf den Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms NFP 76, den er inzwischen zur Kenntnis genommen hat. Er anerkennt, dass es für «Betroffene wichtig wäre, mehr Selbstbestimmung zu erlangen».
Empfehlungen: uek-administrative-versorgungen.ch / Nfp76.ch
Nach zweieinhalb Jahren konnte Tschannen das Jugenddorf Ende Mai 1989 endlich verlassen. Aber er ging mit leeren Händen: «Beim Austritt erklärte man mir, der Vormund und die Sozialarbeiterin würden mir das Geld bei gegebener Zeit aushändigen. Das geschah nie. Und in den Akten fehlen Buchführungen.» Tschannen schätzt, dass in den zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit rund 25 000 Franken zusammengekommen waren, «das entspricht auch in etwa dem Geld, das einem Kollegen, der zur gleichen Zeit im Jugenddorf war, ausbezahlt wurde». Diesem habe nach der Entlassung sein Jugendanwalt geholfen, an das Geld zu kommen.
Tschannen versteht inzwischen, dass nicht rechtens war, was mit ihm gemacht wurde. Aber dass er so einfach willkürlich versorgt und zur Zwangsarbeit gezwungen werden konnte, beschäftigt ihn tief.
Geldforderungen an die Mutter
Nachdem er 1989 endlich freigekommen war, absolvierte der nun Volljährige eine Lehre als Autolackierer. Das war weder seine erste noch seine zweite Wahl, aber für einen stigmatisierten «Jugenddörfler» ohne 9. Schuljahr, mit fehlenden Schulzeugnissen und dazu stark beeinträchtigender chronischer Krankheit stand nicht viel zur Auswahl. Gesundheitlich ging es ihm immer schlechter, aber er schloss die Ausbildung ab. Arbeit fand er danach allerdings nicht, seine Bewerbungsbemühungen liefen ins Leere, «bis ich ausgesteuert wurde und dann Nothilfe bekam».
Während der Arbeitslosigkeit bildete sich Tschannen im Selbststudium gestalterisch weiter – mit Erfolg: Er schaffte es an die Kunsthochschule in Luzern, schloss das Studium ab und war in den Jahren danach künstlerisch tätig. Derweil hörten die Solothurner Behörden nicht auf, seine Mutter mit Geldforderungen zu drangsalieren für angebliche, nie transparent ausgewiesene Nebenkosten aus der Zeit, in der ihr Kind Zwangsarbeit leisten musste – ein Dauerstress, der die Beziehung zwischen Mutter und Sohn weiter belastete.

2013 entschuldigte sich die damalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei den Opfern «fürsorgerischer» Zwangsmassnahmen, das Parlament verabschiedete das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. Tschannen nahm sein Recht wahr, an seine Akten zu kommen. Ausgerechnet seine ehemalige Sozialarbeiterin habe ihm diese 2014 ausgehändigt, und er stellte beim genauen Durchforsten in den Wochen darauf fest: «Im Zusammenhang mit Geldern fehlen viele Dokumente, eine saubere Buchführung fand ich nicht, überhaupt bleiben Geldflüsse intransparent und Angaben dazu widersprüchlich.» Der Atem stockte ihm aber auch, als er Protokolle und Journaleinträge las: «Lauter Verdrehungen, Herabsetzungen, überhaupt Verachtung.» Das wurde zum Wendepunkt, auch für seine Arbeit.
Der Künstler spricht heute von einem «toxischen Milieu». Manchmal erschreckt Tschannen mit seinen Worten. Er sagt: «Ich habe einfach keine Lust, diejenigen zu schonen, die andere quälen.» Dass Personen, die für sein Leid mitverantwortlich sind, sich nie bei ihm entschuldigt haben und ein gutes Leben zu führen scheinen, während er mit den Folgen ihres Tuns klarkommen muss, tut ihm weh. Er findet mit der Kunst ein Ventil. «Solothurner Tatortbilder» heisst eine Serie von Bildern, die er auf Wundpflaster gezeichnet hat, das Nationalmuseum hat sie angekauft.
Die Zäsur, die keine war
Und was macht es mit ihm, dass mit der offiziellen Erzählung von «vor 1981» suggeriert wird, ab 1981 habe es nicht mehr gegeben, was ihm und vielen weiteren angetan wurde? Der Versehrte sagt: «Es verwirrt, macht zornig und traurig.» Er sei auch enttäuscht, «weil Politik und Regierung ja behaupten, man wolle aus der Geschichte lernen. Für uns nach 1981 Betroffene ist diese Erzählung deshalb zynisch und verhöhnend.» Für Tschannen ist klar: «Wenn der Staat ins Leben von Menschen eingreift und dabei Schäden an Leben und Leib verursacht, muss das sofort gestoppt werden. Und es muss repariert werden, was repariert werden kann.»
«Vor 1981» bedeutet für Betroffene danach: keine Anerkennung ihres Leids. Sie bleiben im Dunkeln. Die Historikerin Loretta Seglias forscht seit vielen Jahren zu Fremdplatzierungen und Behördenwillkür und war Mitglied der UEK. Sie bestätigt: «Der Forschungsstand zur Frage, wie das neue Recht nach 1981 tatsächlich implementiert wurde, ist noch lückenhaft. Insbesondere, wie personelle Kontinuitäten, Netzwerke und Haltungen in der Praxis weiterwirkten, ist unklar.» «Vor 1981» bedeutet auch, dass jemand nur Anrecht auf den Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken hat, wenn die Massnahmen eben vor 1981 eingeleitet wurden. Dazu gibt es bereits zwei Bundesgerichtsentscheide. Die Historikerin Tanja Rietmann spricht von einer «problematischen angeblichen Zäsur, die keine war». Christian Tschannen erhielt den Solidaritätsbeitrag, aber seine Geschichte zeige eindrücklich, «dass die Praxis lange fortdauerte. Und dass bestehende Gesetze noch nicht garantieren, dass jemand Zugang zu ihnen hat.» Als anerkannter Betroffener, sagt Rietmann, fordere Tschannen ausserdem zu Recht, dass der Staat auch das Nachwirken des Unrechts anerkenne, «denn tatsächlich wäre dieser hier weiterhin in der Pflicht».
2019 schloss die UEK ihre Arbeit ab und übergab dem Bundesrat ihre Empfehlungen, eine davon: eine monatliche Opferrente für anerkannte Betroffene (siehe Kasten). Kommissionspräsident Markus Notter sagte damals in seiner Rede: «Der heutige Rechtsstaat darf Grundrechtsverletzung nicht fortwirken lassen.» Aber der Bundesrat schweigt und auch im Parlament gab es schon länger keinen Vorstoss mehr dazu. Deshalb schredderte Tschannen jüngst anlässlich einer Ausstellung ein Exemplar der UEK-Empfehlungen und sagt zur Performance: «Ich will nicht aufhören, mit der Kunst auf das Unrecht und die Missstände zu zeigen.»
Eines seiner «Solothurner Tatortbilder» ist aktuell im Landesmuseum als Teil der Ausstellung «Aus der Not geboren – arbeitende Kinder» zu sehen. Es zeigt das Gebäude der Invalidenversicherung (IV) im Kanton Solothurn. Tschannen sagt: «Die IV ist auch ein Ort, an dem zahlreiche Opfer gestrandet sind und wo sie sich erneut ausgeliefert fühlen. Das führt zu weiteren Schäden.» Er selber hat seit 2001 eine IV-Rente. Aber die reicht nicht zum Leben, er ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen – und das bedeutet: weiterhin Kontrolle und Fremdbestimmung.
Noch etwas schmerzt: Erst mit der Akteneinsicht hatte Tschannen Beweise für die Taten, die ihn in der Kindheit und Jugend seiner Freiheit und Würde beraubten. Aber inzwischen war verjährt, was er hätte anzeigen wollen. Tschannen nennt das Täter*innenschutz und bemerkt dazu kühl: «Die Schmerzen und Schäden verjähren nicht.»
Hintergründe im Podcast:
Radiojournalist Simon Berginz spricht mit Esther Banz über die Hintergründe der Lebensgeschichte von Christian Tschannen: surprise.ngo/talk




