Wenn die Kündigung zur Räumung wird
Verlassen Mieter*innen nach einer Kündigung ihre Wohnung nicht, kann es zu einer Zwangsräumung kommen. Im Extremfall droht die Obdachlosigkeit.
Die Signale aus den urbanen Gebieten der Westschweiz sind besorgniserregend. Seit der Corona-Pandemie wird die Zahl der Zwangsräumungen in der Romandie merklich höher: Das zuständige Amt der Waadt verzeichnete allein für 2024 einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen und -räumungen von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Waren es 2020 in der Stadt Lausanne noch 103 Zwangsräumungen, so stieg die Zahl bis 2024 auf 152. Auch kleinere Städte wie Yverdon-les-Bains und Nyon weisen einen Anstieg auf. Und im Kanton Neuenburg stieg die Zahl zwischen 2020 und 2024 von 60 auf 90.
Fabrice Berney, Generalsekretär der Waadtländer Sektion des Mieterinnen- und Mieterverbunds ASLOCA (Association des locataires), macht für den Anstieg vor allem die Explosion der Mieten sowie die Inflation verantwortlich. Und dies treffe auch die Mittelschicht, erklärte er im Sommer letzten Jahres gegenüber 24 heures. Demnach sind immer öfter Familien oder Senior*innen ohne Ersparnisse betroffen. Werden Personen beispielsweise unerwartet krank, erleiden einen Unfall oder durchleben eine längere Periode der Arbeitslosigkeit, können sie schnell ihren Mietzins nicht mehr bezahlen. Laut dem Bundesamt für Statistik sind die Mieten in der Schweiz in den letzten 20 Jahren im Schnitt über 30 Prozent angestiegen.
Erschwinglicher Wohnraum ist auch in der Deutschschweiz rar. Die hohen Mieten und steigenden Lebenshaltungskosten seien hier für viele ebenfalls schlicht und einfach zu kostspielig geworden, sagt Oliver Pfitzenmayer, Stadtammann und Amtsleiter des Betreibungsamts Winterthur-Stadt. Sobald ein Mietverhältnis vonseiten der Vermieter*innen aufgekündigt wird, ist seines Erachtens frühzeitiges Handeln entscheidend. Im Kanton Zürich sind Gemeinde- und Stadtammänner als Gerichtsvollzieher*innen für die Durchführung von Zwangsräumungen verantwortlich.
Schnelles Handeln ist wichtig
Nicht immer ist die Situation für die Betroffenen ausweglos. Beruht die Kündigung beispielsweise auf einer unbezahlten Mietzinssteigerung, kann gegebenenfalls mit dem Sozialamt verhandelt werden. Je nachdem kommt das Sozialamt für die Mehrkosten auf. Bei Bezüger*innen von Ergänzungsleistung (EL) kommt auch eine Übernahme durch die Ausgleichskasse in Frage. Beides ist nicht nur für Betroffene eine schonende Lösung, sondern auch für die Allgemeinheit. In der Regel kommt es den Sozialstaat günstiger, gestiegene Mietkosten zu übernehmen, als nach einer Zwangsräumung für eine Unterbringung aufzukommen. Voraussetzung ist, dass von einer Zwangsräumung bedrohte Menschen sofort handeln und sich bei den entsprechenden Stellen melden.
Was ist eine Zwangsräumung?
Eine Zwangsräumung, im Fachjargon Exmission oder Ausweisung genannt, meint die Räumung einer Wohnung durch richterlichen Beschluss. Bei einem Verzug von Mietzinszahlungen oder wegen anderweitigen Vertragsbruchs (z.B. Haltung von Haustieren, Instandhaltungsmängel, Belästigung der Nachbarschaft) kann ein Mietverhältnis frühzeitig aufgekündigt werden. Zeigen sich die Mieter*innen nicht kooperativ und bleiben länger als in der Kündigung vermerkt in der Wohnung, kann der*die Vermieter*in vor Gericht eine Räumung beantragen. In selteneren Fällen passiert dies auch bei Leerkündigungen oder Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Von Zwangsräumungen können sowohl Wohnimmobilien als auch Gewerberäume betroffen sein. Während einer Zwangsräumung in jedem Fall eine Kündigung vorausgeht, sind Räumungen von Besetzungen anderen Regeln unterworfen. Diese sind direkt mit dem Strafgesetz gekoppelt; anders als bei Zwangsräumung ist für die Räumung einer Besetzung in erster Linie die Polizei verantwortlich.
«Eine Zwangsräumung kündigt sich von langer Hand an, ihr geht ein intensiver Schriftverkehr voraus: Zahlungserinnerungen, dann die Kündigung, schliesslich eine Gerichtsvorladung», sagt Pfitzenmayer. Kommen bei den Betroffenen allerdings erschwerende Komponenten wie Krisen, psychische Erkrankungen oder eine Sucht hinzu, kann die Aufkündigung des Mietverhältnisses zu einer Überforderung führen. «Ziel des schonenden Zwangsvollzuges ist es, dass nach einer Zwangsräumung niemand in die Obdachlosigkeit gerät. Trotzdem kommt dies leider auch vor. Das ist brutal», sagt Pfitzenmayer.
Wenn das Gericht bereits einen Räumungsbescheid erlassen hat, sind Vermieter*innen oft nicht mehr zum Nachverhandeln bereit. In solchen Fällen kann auch der Mieterinnen- und Mieterverband nur noch bedingt weiterhelfen. «Um eine drohende Zwangsräumung abzuwenden, muss die Gefahr früh erkannt und proaktiv auf Vermieter*innen und Behörden zugegangen werden», so der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. Bereits nach Ablauf der ersten Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen können Vermieter*innen ausserordentlich kündigen. Wünschenswert wäre aus Sicht des Mieterinnen- und Mieterverbands, dass Betroffene viel früher Beratungsangebote in Anspruch nehmen oder sich an die Sozialbehörden wenden. Denn wenn ein Mietvertrag einmal rechtmässig aufgelöst wurde, seien auch dem Mieterinnen- und Mieterverband die Hände gebunden.
Während eines Vollstreckungsverfahrens gute Lösungen zu finden, ist laut Pfitzenmayer besonders schwierig, da die Zeitspanne zwischen Räumungsentscheid und Räumungstermin kurz ist. Eine durch das Stadtammannamt zu setzende Frist zur Räumung der Wohnräumlichkeiten ist nicht vorgesehen, wird aber zum Teil gesetzt. Dann kann es passieren, dass Mieter*innen aus Überforderung oder Verzweiflung ihre Post nicht mehr aufmachen und wertvolle Tage verstreichen.
Pfitzenmayer beschreibt weitere Faktoren, die es den Betroffenen erschweren, rechtzeitig Hilfe zu suchen: Es gebe Menschen, die dem Staat nicht trauen oder aus anderen Gründen – administrative Überforderung beispielsweise – den Weg zu den Behörden oder Beratungsstellen nicht finden. Und nicht immer, wenn eine Unterkunft gebraucht wird, stehen auch freie Räume zur Verfügung, so Pfitzenmayer.
Hunderte Räumungen jedes Jahr
Wie viele Zwangsräumungen jährlich stattfinden, ist mangels Statistik nicht klar zu beantworten. In Winterthur kommt es pro Jahr im Schnitt zu rund 50 Zwangsräumungen, in der Stadt Bern sind es zwischen 50 und 80. Eine stichprobenartige Abfrage für 2024 ergibt folgendes Bild für weitere Orte: In Biel gab es 44 Zwangsräumungen, in den Goldküsten-Gemeinden Erlenbach, Herrliberg und Meilen gemeinsam im selben Zeitraum hingegen nur deren 4. Spitzenreiter in absoluten Zahlen sind erwartungsgemäss die Grossstädte Zürich und Genf: 2024 gab es in Zürich 161 Zwangsräumungen, in Genf sogar 239.
Erschwert wird der Überblick dadurch, dass in allen Kantonen unterschiedliche Stellen für die Durchführung von Zwangsräumungen verantwortlich sind. Während im Kanton Zürich die Gemeinde- und Stadtammänner zuständig sind, sind es im Kanton Bern die Regierungsstatthalter. Im Kanton Solothurn verantwortet das Oberamt diese Aufgabe, im Kanton Baselland die Vollzugsbehörde Zivil- und Verwaltungsrecht und im Kanton Waadt die Friedensrichter (Juges de paix). In manchen ländlicheren Kantonen wie beispielsweise im Kanton Glarus oder im Kanton Graubünden gibt es gar keine Behörde, die Zwangsräumungen durchführt. Auch im Kanton Luzern, wo das Regierungsstatthalteramt abgeschafft wurde, ist diese Aufgabe an die Vermieter*innen ausgelagert. Sie sind hier selbst für etwaige Zwangsräumungen zuständig, für die Durchführung können sie sich an die Polizei wenden.
Erfahrungsbericht von Lilian Senn, Surprise Stadtführerin in Basel
«2012 kündigte ich meinen Job als Buschauffeurin bei Bern Mobil. Damals war ich Mitte 50. Ich wollte nicht mehr nur schaffen, essen und schlafen. Ich hatte lange Zeit am Existenzminimum gelebt und mit harter Arbeit einen Grossteil meiner Schulden abgebaut, die ich wegen meiner Scheidung hatte. Nun wollte ich etwas Sinnvolleres tun. Mit Armutsbetroffenen arbeiten, etwas Soziales aufbauen. Aber ich hatte das nicht so gut vorbereitet – und in der Schweiz muss man alles gut vorbereiten, sonst kann man die obligatorischen Zahlungen nicht mehr leisten, und dann ist man draussen.
Ich konnte mit den Teilzeitjobs, die ich hatte, meine Fixkosten nicht mehr decken: Krankenkasse, Miete, Steuern, Serafe und Haftpflichtversicherung. 2300 Franken hätte ich monatlich benötigt. Also schrieb ich den Vermietern, dass ich das Geld schon zusammenbekommen würde und investierte das wenige Ersparte, das ich hatte. Aber es reichte nicht. Ich suchte immer das direkte Gespräch, aber die Vermieter teilten mir mit, sie liessen sich nicht hinhalten. Nach der ersten Mahnung kam eine zweite, dann eine dritte, eingeschriebene, und schliesslich die Wohnungskündigung. Immer verbunden mit einer Zahlungsaufforderung. Wenn ich zahlte, dürfte ich bleiben.
Zu dem Zeitpunkt hatten sich bereits 25 000 Franken Mietschulden aufgebaut, nach etwa einem Jahr unbezahlter Miete inklusive Mahnungs- und Betreibungskosten. Ich wusste, dass ich das nicht würde zahlen können. Ich hatte zwar immer wieder temporär Arbeit, damit aber habe ich die anderen Rechnungen bezahlt. Auch die Krankenkasse konnte ich irgendwann nicht mehr tragen. Ich geriet in die sogenannte Schuldenspirale. Irgendwann ging es nur noch ums Überleben. Zum Glück hatte ich einen grossen Notvorrat an Lebensmitteln, sodass ich nicht hungern musste.
Ich habe immer wieder Mieterstreckungsgesuche eingereicht. Mehrfach haben sich die Vermieter nicht an die Fristen gehalten und zu früh neue Eingaben bei Gericht gemacht. Dagegen erhob ich Einspruch. So zog sich der Prozess fast ein Jahr lang hin. Schliesslich rief die Polizei an, ich müsse ihnen den Schlüssel abgeben. Wenn ich selbst packen könne, dürfe ich ihn vorbeibringen sobald fertig, ansonsten stünden sie am nächsten Tag bei mir auf der Matte. Dann hätte ich rund fünfzehn Minuten Zeit, um die Wohnung zu verlassen. Das würden sie eher nicht empfehlen. Ich fragte, ob sie das bei allen so machen. Sie antworteten, ihnen sei das egal, sie würden auch Eltern mit frischgeborenen Babys zwangsräumen – für sie sei das nur ein Job. Ich packte selbst. Dann stand ich mit einem Rucksack, zwei Koffern, einem Drucker und einem Auto ohne Nummer da. Obdachlos, auf der Strasse.
Ich hatte alles gekündigt, was Kosten verursachte, nicht einmal eine Haftpflichtversicherung hatte ich noch. Mit dem Auto fuhr ich nach Basel und stellte es bei einer Kollegin ab. Ich war schon einmal obdachlos gewesen, als ich mich 2001 nach zwanzig Jahren Ehe mit zwei erwachsenen Söhnen hatte scheiden lassen und das gemeinsame Haus verlassen musste. Damals kam ich bei verschiedenen Freunden unter, besuchte bei der christlichen Stiftung Schleife in Winterthur die Schule für Versöhnung und Prophetie 2003. Dort hatte ich eine Pastorin kennengelernt. Sie begleitete mich seither. Im Jahr 2013 bot Sie mir nun Unterschlupf – unter der Bedingung, dass ich gemeinsam mit ihr und Gott mein bisheriges Leben reflektierte. Das war harte Arbeit, aber es tat gut. Dort war ich sieben Monate. Dann begann meine Zeit auf der Gasse, als unauffällige Wohnungslose, die mal hier, mal dort unterkam gegen kleine Dienstleistungen im Haushalt.
Heute denke ich, die Vermieter hätten warten können, bis ich wieder eine andere Arbeit gefunden hätte. Sie waren nicht abhängig von meinem Geld. Mit Schulden und Betreibungen findet man keine neue Wohnung. Ich habe versucht, zurück zu Bern Mobil zu gehen, aber sie sagten, wenn ich nur käme, um meine Schulden abzuarbeiten, sei dies das falsche Motiv. Das fand ich eigentlich noch richtig, nicht mehr nur arbeiten zu gehen, um meine Schulden abzubezahlen. Das hatte ich ja lang genug getan.
Man müsste die Vermieter*innen dazu verpflichten, Mieter*innen zum Selbstkostenpreis wohnen zu lassen.
Mir ist erst spät bewusst geworden, dass sich die Obdachlosigkeit wie ein roter Faden durch mein Leben zieht. Meine Mutter und mein Vater kamen aus reichem Hause und wurden – beide unmündig und unverheiratet, sie schwanger – auf die Strasse gestellt. Nach der Geburt liessen sie mich im Spital, als Übungsbaby für werdende Mütter. Mein Vater nahm sich kurze Zeit später das Leben. Meine Mutter, zu der ich später zurückgeschickt wurde, entpuppte sich als böse, gewalttätige Frau. Ich war also von Anfang an obdachlos: geistig, physisch und emotional. Ich habe keinen Schutz erfahren und keine Geborgenheit erlebt. Ich habe nie gelernt, wie man Beziehungen zu anderen Menschen aufbaut. Ich bin auch nie so richtig sesshaft geworden. Und ich vermute, ich bin nicht die Einzige, bei der das so ist.
Erst mit meinem jetzigen Mann Heiko ist das anders. Er hat ebenfalls Obdachlosigkeit erfahren. Es war schwer, sich nach den Jahren auf der Strasse zu öffnen, einander zu vertrauen, sich gegenseitig auszuhalten. Heute leben wir in einer gemeinsamen Wohnung. Und wir kommen beide gern nach Hause. Mit ihm fühle ich mich daheim.»
Aufgezeichnet von SARA WINTER SAYILIR
Erfahrungsbericht von Sandra Brühlmann, bis Ende 2025 Surprise Stadtführerin in Zürich
«Ich bin 2013 zwangsgeräumt worden. Kurz davor hatte mir die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beiständin zugewiesen. Ich war gesundheitlich stark angeschlagen, hatte eine durch Medikamentenabhängigkeit ausgelöste Psychose.
Die Beiständin sagte als Erstes, jetzt räumen wir mal die Wohnung auf. Ich hatte überhaupt nicht kommen sehen, dass ich die Wohnung verlieren würde und dachte, es ging einfach ums Aufräumen, damit es mir nachher besser gehen würde. Und ich hatte mich darauf gefreut. Es hiess, das Aufräumen würde drei Tage dauern. Währenddessen wurde ich in einem Hotel einquartiert. Ich war damals auch Alkoholikerin. Man sagte mir, ich dürfe da aber nicht mit einer Flasche reinlaufen. Das tat ich auch nicht. Aber ich schwankte halt, als ich am ersten Abend ins Hotel zurückkam. Am nächsten Morgen haben sie mich deswegen rausgeworfen. Ich wollte dann erst mal in meine Wohnung zurück, aber da war Personal in Schutzanzügen, ich durfte nicht hinein.
Die Räumung dauerte eine ganze Woche statt nur drei Tage. Ich bin erst mal auf der Strasse gelandet. Nach ein paar Tagen ging ich zurück zum Haus, ich konnte hinein und legte mich für die Nacht im Keller auf einen alten Liegestuhl, konnte aber nicht schlafen.
Am nächsten Morgen hörte ich, dass es oben immer wieder klingelte, und ging rauf. Meine Beiständin und jemand von der Verwaltung standen vor der Tür und erklärten mir, ich müsse nun die Wohnung kündigen. Die Miete war eigentlich immer noch bezahlt, ich hatte einen Dauerauftrag. Sie liessen nicht locker, ich musste die Kündigung auf dem Balkon draussen gleich unterschreiben. Mir ging es sehr schlecht, ich war damals nur noch Haut und Knochen, ich sass da und nickte immer wieder ein. Ich fragte, ob ich mich nochmals hinlegen könne. Sie sagten ja, bis am Mittag könne ich noch auf dem Balkon liegen, das habe ich auch gemacht. Danach ging ich freiwillig.
Sie räumten die Wohnung aus und warfen fast alle meine Sachen weg, Gegenstände, die mir am Herzen lagen. Briefe und Kindervideos, VHS-Kassetten von früher. Ich fühlte mich so ohnmächtig. Die Wohnung wurde mir zwangsgekündigt und zwangsgeräumt, weil sie vermüllt und verwahrlost war. Ich hatte lange niemandem davon erzählt. Auch weil es dabei um jemanden ging, der vier Jahre lang bei mir wohnte und eine Zerstörungswut hatte. Man muss sagen, ich war verliebt in diesen Typen. Ich habe es nicht geschafft, etwas dagegen zu unternehmen. Wenn er unter Drogen stand, zerriss er alles, Kleider und anderes. Er verwüstete die ganze Wohnung, vermüllte und zerstörte die Einrichtung, beschädigte das Lavabo. Während seiner Ausbrüche schloss ich mich jeweils in meinem Schlafzimmer ein. Als er einmal weg war, wurde ich von einem anderen Mann in meiner Wohnung vergewaltigt, er bedrohte mich mit dem Messer. Danach habe ich selber das Sofa aufgeschlitzt, aus einer Wut, Trauer, Ohnmacht heraus, weil er es da getan hatte. Am Ende wusste ich gar nicht mehr, wo ich überhaupt hätte anfangen können, die Dinge wieder herzurichten.
Es ist nicht so, dass man das absichtlich macht: in einen Zustand zu geraten, in dem man die eigene Wohnung verwahrlosen lässt. Es bedeutet, dass man ein Problem hat. Dass man Hilfe braucht. Aber was in diesem Moment mit mir als Mensch los war, das war nie Thema.
Danach war ich etwa ein Dreivierteljahr auf der Strasse, bis ich in einem Obdachlosenheim untergekommen bin. Mir fehlen Erinnerungen an die Tage, nachdem ich die Wohnung verlassen musste. Ich war wie im Schock, verstand überhaupt nicht, was geschehen war und konnte auch nicht für wahr halten, dass einem in der Schweiz so etwas passieren konnte. Ich hatte so sehr daran geglaubt, dass es mit dieser Beiständin nun bergaufgehen würde. Nach der Zwangsräumung hatte ich keine Hoffnung mehr. Ich traute mich in der Obdachlosigkeit nicht einmal, meine Beiständin um Hilfe zu bitten. Sie hatte mir nie welche angeboten, also dachte ich irgendwann, dass das wohl auch nicht ihre Aufgabe sei.
Lange habe ich die Schuld für alles nur bei mir gesucht, und natürlich habe ich selber auch viel dazu beigetragen. Aber als mir viel später gesagt wurde, dass auch etwas im Sozialsystem wohl nicht richtig gelaufen sei, zeigte mir das im Nachhinein, dass die Schuld nicht nur bei mir allein lag. Das gab mir auch ein Gefühl der Erleichterung. Aber gleichzeitig löste es Wut und Unverständnis darüber aus, dass man so etwas einfach geschehen lässt.»
Aufgezeichnet von DIANA FREI
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