Moumoumi antwortet

Worauf warten wir?

Nr. 627,

Wir waren auf einer Veranstaltung zu Barrierefreiheit und Gleichstellung und wollten unsere Rückfahrt auf einen späteren Zug legen, da wir verleitet waren, den Abend noch etwas ausklingen zu lassen. Allerdings waren mehrere Menschen mit Rollstuhl in der Gruppe – eine Planänderung war doch nicht so einfach: An Bahnhöfen, an denen kein selbständiger Zugang zum Zug mit Rollstuhl möglich ist, müssen Hilfsperson und Lift eine Stunde vor Fahrtantritt angefragt sein. Das konnten wir so spontan nicht mehr ändern.

Also eilten wir doch zum Bahnhof. Erste Frage: Kommen wir ins Tram? Gemächlich stand der Tramführer auf, um die Rampe an der Tür auszuklappen. Die Zeit rennt. Dann die Liftfrage: Funktioniert er? Natürlich nur der, der weiter weg ist. Eine Person konnte die Rolltreppe auch mit Rollstuhl benutzen: eine Frage der Übung, zu oft funktionieren die Lifts nicht. Auch Glück gehört dazu: Der Rollstuhl ist klein genug, und die Person darin in der Lage, sich durch Rumpfspannung auszubalancieren und sicher festzuhalten. Die erste Klasse, der einzige Ort, wo eine rollstuhlgängige Toilette und ein Rollstuhlabteil sind, ist natürlich am anderen Ende. Wir rasen dorthin und hoffen, dass die Person, die auf den Lift angewiesen war, es ebenfalls rechtzeitig schafft. Denn beim Einstiegslift samt Mitarbeiter muss man sich zehn Minuten vor Abfahrt eingefunden haben.

Öffentliche Verkehrsmittel hätten laut Behindertengleichstellungsgesetz bis 2023 für Menschen mit Behinderung autonom barrierenbefreit nutzbar sein sollen. Das funktioniert bis heute eher schlecht als recht. Und die SBB ist nicht die einzige Instanz, die dem wenig Priorität einräumt – wir leben in einer ableistischen Gesellschaft. Der Auftritt, von dem wir kamen, hatte nicht auf der Bühne stattfinden können, weil die Veranstalter*innen den Künstler*innen Nina Mühlemann und Edwin Ramirez, die beide den Rollstuhl benutzen, keine Rampe gebucht hatten. «Ist ja nicht so schlimm?» Bingo! Treffenderweise enthielt das Programm der beiden ein Ableismus-Bullshit-Bingo, in dem alles vorkam – von ungefragter, aufgedrängter Hilfe von Fremden im öffentlichen Raum bis «Inspiration Porn» (also, wenn Behinderte für ganz normale Dinge gelobt werden wie zum Beispiel leben).

Kürzlich hat der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen, siehe «Vor Gericht» auf Seite 5. Statt von Expert*innen, also Menschen, die selbst Rollstuhl fahren, hatte das Bundesamt für Verkehr Menschen ohne Behinderung – Lai*innen (!) – in Rollstühle gesetzt, um schnell behindert zu spielen und zu prüfen, ob die neuen Züge taugten. Liest sich wie ein schlechter Witz. Doch was kam dabei heraus? Das BAV hat neue Züge als angemessen barrierefrei durchgewunken, obwohl die Ein- und Ausstiegsrampen zu steil sind und selbst die Türöffnungstasten zunächst ausserhalb der Reichweite von rollstuhlfahrenden Personen angebracht waren. Auch fehlt ein akustisches Türfindesignal und ausreichend lange Handläufe, um Menschen mit Sehbehinderung den sicheren, selbständigen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen.

Den Zug damals haben wir knapp erwischt. Hoffentlich bekommt auch die SBB bald den Zug zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Sie ist ziemlich spät dran.

Fatima Moumounimeckert gerne noch ein bisschen weiter und findet, an ihrer Kolumne kann man auch einfach vorbeiblättern, wenn sie nervt.

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